Alkohol auf dem Fahrrad oder dem E-Scooter

Auch auf dem Fahrrad oder dem E-Scooter führt eine Trunkenheitsfahrt ab 1,6 ‰  zu einer Infragestellung Ihrer Fahreignung durch die Verkehrsbehörde.

Häufig bleibt Ihnen lediglich eine kurze Frist, an deren Ende Sie den Führerscheinentzug nur mit einer positiven MPU abwenden können.

Bei einer „Fahrrad-MPU“ gibt es also besondere Überlegungen hinsichtlich der nun erforderlichen nächsten Schritte.

Mit meinem verkehrspsychologischen Konzept speziell für alkoholauffällige Fahrradfahrer unterstütze ich Sie bei der optimalen Nutzung des kurzen Zeitfensters bis zur MPU.

 

Rufen Sie mich einfach an!